AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB 2024)

Durch die Buchung in der Katzenpension – Sommerresidenz Samtpfötchen – erklärt der Tierhalter, dass er folgende Punkte
vorab zu Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist:

1.) Voraussetzung für die Aufnahme
Der Tierhalter versichert bei Abgabe der Katze, dass er der rechtmäßige Eigentümer ist.
Es können gern persönliche Gegenstände für die Katze mitgebracht werden. Es wird jedoch hierfür keine Haftung übernommen.

2.) Impfung
Bei Abgabe muss die Katze einen aktiven Impfschutz vorweisen.(Impfpass!)
 Katzenschnupfen und Katzenseuche
 Tollwut (bei Freigängern)
Der Impfpass ist bei Abgabe für die Zeit des Aufenthaltes der Katze abzugeben und wird in der Pension hinterlegt. Sollte
aufgrund des Alters der Katzen oder anderweitiger Erkrankungen keine Impfung möglich sein, bitte ich um rechtzeitige
Mitteilung. Sollte keine geeignete Unterbringung möglich sein wird die Katze, um Schaden von anderen Pensionstieren
abzuwenden, nicht angenommen.

3.) Sterilisation / Kastration
Die Katze ist bei Abgabe min. 4 Wochen kastriert oder sterilisiert. Frisch operierte Tiere werden nicht aufgenommen.

4.) Entwurmung und Parasiten
Die Katze wurde vor Abgabe gegen Ektoparasiten (Flöhe, Milben, Zecken) und gegen Endoparasiten (Würmer) behandelt.

5.) Sonstige Erkrankungen
Die Katze hat bei Abgabe keine ansteckenden Krankheiten. Bringt ein Tier nachweislich eine ansteckende Krankheit mit in die
Pension, trägt der Tierhalter die dadurch entstehenden Kosten für die Mitbehandlung anderer Tiere und für die Desinfektion
der Pensionsräume.
Behinderungen oder organische Schäden sollten vorab mitgeteilt werden, sind aber kein Ablehnungsgrund.
Medikamentengabe, Spezialfutter oder sonstige Besonderheiten müssen vorab mitgeteilt werden. Je nach Fall wird
entschieden, ob eine Aufnahme möglich ist. Bitte beachten Sie, dass während der Hauptsaison generell keine Sonderfütterung
oder separate Haltung erfolgen kann.

6.) Krankheit/Unfall/Ableben während des Aufenthalts
Sollte die Katze während des Aufenthalts erkranken oder sich verletzen, wird versucht, den Eigentümer zu erreichen oder eine
von Ihnen angegebene Vertretung verständigt. Sollte niemanden erreichbar sein, wird ein von mir ausgewählter Tierarzt
kontaktiert um die notwendigen medizinischen Schritte einzuleiten. Sollte aus medizinischer Sicht bei akutem Notfall eine
Euthanasie erforderlich sein, so ist auch hierzu der entsprechende Tierarzt berechtigt. Sämtliche Tierarzt- und/oder Klinikkosten
sowie Fahrtkosten und Arbeitszeit sind vom Eigentümer zu tragen und werden diesem direkt vom Tierarzt in Rechnung gestellt.
Muss die Katze aufgrund von Ansteckungsgefahr oder Verletzung separiert werden, steht ein Quarantänezimmer zur
Verfügung. Die Mehrkosten für diese Unterbringung werden in Rechnung gestellt.
Sollte die Katze während des Aufenthaltes plötzlich versterben, wird der Eigentümer sofort kontaktiert, bzw. eine ihm bekannte
Person, um weitere Schritte zu besprechen.

7.) Haftungsausschluss
Die Pension wird täglich gereinigt und desinfiziert. Die Katzentoiletten werden mehrfach täglich gesäubert. Dennoch kann keine
absolute Keimfreiheit garantiert werden. Sollte Ihre Katze während des Aufenthaltes erkranken, sich verletzen oder sogar
versterben kann keine Haftung übernommen werden, auch nicht für etwaig anfallende Folgekosten. Im Fall des Ablebens der
Katze besteht kein Schadensersatzanspruch.
Die Bevollmächtigten der Auftragnehmerin haften bezüglich eventueller Schäden nur für Fahrlässigkeit und groben Vorsatz.
Weiterführende Haftungsansprüche an den Inhaber sind auf 300 € begrenzt.

8.) Buchung/Abgabe/Bezahlung/Abholung/Stornierung
Vor der Buchung bitte telefonisch oder per Mail anfragen ob Plätze verfügbar sind. Buchungen per Telefon, Mail oder vor Ort
sind unverbindlich. Die verbindliche Buchung kommt nach Unterzeichnung und Rücksendung vom Vertrag zustande.
Die Abgabe erfolgt zum vereinbarten Termin in der Katzenpension. Bei Abgabe des Tieres ist der Betrag für den
Buchungszeitraum in bar zu entrichten.
Bis 14 Tage vor dem Abgabedatum kann kostenfrei storniert werden. Bei kurzfristigen Absagen (kürzer als 14 Tage vor
Abgabe) wird ein Stornobetrag von 50% der Buchungssumme fällig.
Der Impfpass, sowie ggfls. weitere erforderliche Dokumente verbleiben für die Aufenthaltsdauer beim Pensionsinhaber und
werden mit der Rechnung bei Abholung der Katze dem Eigentümer ausgehändigt.
Bei nicht Erscheinen am Abgabetag ohne schriftliche oder telefonische Stornierung, wird der volle Betrag für den
Buchungszeitraum fällig.
Verlängerungswünsche oder Verkürzungen des Aufenthaltes sind rechtzeitig abzusprechen.

9.) Zurücklassen von Katzen
Der Abholtermin wird bei Abgabe schriftlich vereinbart. Sollte die Katze 5 Tage nach dem vereinbarten Termin nicht abgeholt
werden, wird sie einem Tierschutzverein übergeben oder vermittelt. Die bis dahin angefallenen Kosten sind vom Eigentümer zu
tragen.

10.) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksam
keit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine
solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.
Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.

Starkertshofen, 01.01.2024

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